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8. November 2005

MÜNCHEN. Der Neonazi Hayo Klettenhofer wird in einem Prozess des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. PolizistInnen hatten ihn beobachtet, wie er am 2. April 2005 im Anschluss an eine Nazi-Demonstration im U-Bahnhof Theresienwiese drei Mal den Hitler-Gruß gezeigt hatte.
Klettenhofer hatte drei Neonazis aus seinem Umfeld als Entlastungszeugen aufgeboten, darunter auch Norman Bordin und Thomas Wittke. Sämtliche Entlastungszeugen litten allerdings unter akutem Gedächtnisverlust und widersprachen sich in ihren Angaben. Ein vierter Zeuge war nicht erschienen, dafür belegte ihn das Gericht mit einem Ordnungsgeld von 300 Euro.
Bereits im Jahr 2004 ist Klettenhofer strafrechtlich in Erscheinung getreten: Ein Vorwurf des Tragens verfassungsfeindlicher Kennzeichnen im April 2004 wurde eingestellt.  Rund vier Monate später verurteilte ihn das Amtsgericht Wunsiedel wegen unerlaubten Tragens einer Uniform und im Oktober 2004 verdonnert ihn ein Münchner Gericht zu Arbeitsstunden wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

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