Dachau. Das Amtsgericht Dachau verhandelt gegen einen 31-jährigen Metzger aus dem Landkreis. Der mehrfach wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilte Mann ist angeklagt, im sozialen Netzwerk Facebook ein öffentlich einsehbares Profilbild verwendet zu haben, welches ihn vor einer Fahne mit Reichsadler und Hakenkreuz zeigt. Von seinen 330 facebook-„Freunden“ klickten drei auf den „Gefällt mir“-Button. Der Angeklagte ist auch nach Aussage seiner Bewährungshelferin klar der rechten Szene zugehörig. Der Neonazi wird schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung (Bewährungszeit: vier Jahre) verurteilt, außerdem muss er 1200 Euro an die „Brücke Dachau“ bezahlen.
Quelle: „Münchner Merkur“ (Online-Version, www.merkur-online.de) vom 6. Februar 2013.