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5. April 2006

LAUFEN. Das Amtsgericht Laufen verurteilt den Salzburger Verleger Edgar David zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (30 Tagessätze), weil er Postkarten mit dem Kopfbild Adolf Hitlers verkauft hatte. Das Gericht wertet den Abdruck des Hitler-Kopfes auf Postkarten mit Obersalzberg-Motiven als "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Vor der Rücknahme vom Markt waren bereits 1.000-2000 Karten verkauft worden.

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