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4. Juli 2006

MÜNCHEN/FRANKEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Neonazi-Kameradschaft Fränkischen Aktionsfront (FAF) durch das Bayerische Innenministerium bestätigt. Frühere FAF-Aktivisten hatten gegen das Vereinsverbot vom Januar 2004 geklagt.

Der Verwaltungsgerichtshof gab in seiner Begründung an, ausschlaggebend für das Verbot sei gewesen, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. In den Vorstellungen und im Gesamterscheinungsbild weise er eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Dies zeigt sich den Angaben zufolge unter anderem im Bekenntnis zu Rudolf Heß, antisemitischen und rassistischen Äußerungen sowie in der Verwendung von Kennzeichen, die eine beabsichtigte Nähe zu nationalsozialistischen Emblemen aufweisen.

Einige ehemalige FAF-Aktivisten sind mittlerweile in der bayerischen NPD aktiv: Matthias Fischer ist beispielsweise im Landesvorstand der bayerischen NPD.

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