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28. März 2012

München. Doppelter Ärger droht Norman Bordin (Ottobrunn) wegen des Abspielens des „Pink-Panther“-Liedes beim „Freies Netz Süd“-Aufmarsch am 21. Januar 2012 in München. Das Bekennervideo des NSU-Terrornetzwerkes, in dem die ermordeten Opfer verhöhnt wurden, war bekanntlich mit diesem Lied unterlegt.

Die GEMA, die für Komponist_innen und Texter_innen deren Urheberrechte wahrnimmt, betrachtet das Abspielen des Liedes auf der Demonstration als lizenzpflichtige öffentliche Aufführung des Songs und schickt Versammlungsleiter Bordin deshalb eine Lizenzrechnung in Höhe von 30,82 Euro.

Neben dem Ärger mit dem Urheberrecht drohen Bordin durch das Staatsschutzdezernat der Kripo München weiterhin strafrechtliche Folgen. Eine strafrechtlich relevante Billigung von Straftaten sei gegeben, da es klar darum gegangen sei, einen Bezug zu den zehn Morden der „Zwickauer Zelle“ herzustellen. Geprüft wird derzeit noch, ob auch eine strafbare Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vorliegt. Siehe auch: tz vom 28. März 2012.

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