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27. März 2012

Krün (Kreis Garmisch -Partenkirchen). Ein 36-jähriger Mann aus Krün wird vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 37 Euro verurteilt, was einer Gesamtstrafe von 2220 Euro entspricht. Er hatte in seinem Garten einen Gartenzwerg aufgestellt, der den Hitlergruß zeigt.

Anzeigeerstatterin war seine Ex-Freundin, die den gemeinsamen Sohn nicht unter rechtsradikalen Umständen aufwachsen sehen wollte. Bei einer Hausdurchsuchung im Frühjahr 2010 hatte die Polizei Reichskriegsflagge, CDs mit rechtsradikaler Musik und T-Shirts mit dem Aufdruck „Landser – eine deutsche Legende“ sichergestellt.

Der Angeklagte, der vom bekannten Dortmunder Szene-Rechtsanwalt André Picker verteidigt wird, bezeichnet seine Gesinnung auf Nachfrage des Richters als „national“. Nicht zuletzt deshalb läuft der Versuch Pickers ins Leere, unter Verweis auf Otmar Hörls einstige Straubinger Kunstinstallation mit 1250 solcher Gartenzwerge, auf die Freiheit der Kunst zu verweisen. Der Richter stellt klar, daß es sich bei massenhaften Aufstellungen um künstlerische Installationen handeln kann, hier das Aufstellen eines einzelnen Zwerges jedoch keine karikaturhafte Anwendung sei. „Der Angeklagte wollte durch die öffentlich sichtbare Aufstellung keine Kritik ausüben, sondern seine Gesinnung widerspiegeln“, so der Richter. Siehe auch: Garmisch-Partenkirchener Tagblatt vom 27.3.2012, tz vom 28.3.2012

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