Regensburg. Das Regensburger Amtsgericht verurteilt Richard Williamson (London), den früheren Bischof der rechtsklerikalen Piusbruderschaft, in Abwesenheit wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro.
Williamson hatte, als er sich im November 2008 zu einer Priesterweihe im Nahe Regensburg gelegenen Piusbruderschafts-Priesterseminar Zaitzkofen aufhielt, einem schwedischen TV-Team ein Interview gegeben. Darin bestritt er den deutschen Massenmord an den europäischen Jüdinnen und Juden und beklagte „die Ausbeutung der Deutschen“ wegen deren „Schuldkomplex“.
Das Amtsgericht Regensburg hatte Richard Williamson im April 2010 zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Das Landgericht Regensburg als Berufungsinstanz verurteilte ihn im Juli 2011 zu einer Geldstrafe von 6500 Euro. Beide Urteile hob das Oberlandesgericht Nürnberg im Februar 2012 wegen eines Formfehlers wieder auf. Die Staatsanwaltschaft hatte geschlampt und im ursprünglichen Strafbefehl aufzuführen vergessen, wo das Williamson-Interview denn öffentlich verbreitet wurde.
Williamsons bayerische Anwälte, Edgar Weiler (Böbrach, Lkr. Regen) und Andreas Geipel (München), versuchen beim aktuellen Prozess erfolglos, mit einer Flut von Beweisanträgen eine erneute Verurteilung ihres Mandanten zu verhindern und stattdessen eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Wie im vorangegangenen Regensburger Prozess bezeichnet die Verteidigung den § 130 StGB, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, erneut als „grundgesetzwidrig“. Gegen das neuerliche Urteil wollen die Verteidiger nach eigenen Angaben durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Eine ganze Reihe von Anhänger_innen Williamsons und anderer Holocaustleugner_innen nehmen am Prozess teil, u. a. Michèle Renouf (London), Andreas Zischka („Ernst Zündel-Truppe“, Berlin) sowie die Holocaustleugnerin Sylvia Stolz (Ebersberg).
Siehe auch: „Regensburg Digital“ (www.regensburg-digital.de) vom 11. Januar und 16. Januar 2013.