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15. August 2015

Würzburg. Während eines Fußballspiels der „Würzburger Kickers“ gegen „Werder Bremen“ trägt ein 53-Jähriger aus Gera im Stadion offen eine Doppel-Sigrunen-Tätowierung am Unterarm. Als ein Polizeibeamter das Tattoo entdeckt, muss der dort als Ordner eingesetzte Mann dieses mit Klebeband abdecken. Nur wenige Tage später zeigt der 53-Jährige bei seiner Arbeit im Stadion erneut sein nach §86a StGB verbotenes Tattoo. Nachdem der gleiche Polizist, der ihn schon beim anderen Fußballspiel ermahnt hatte, die Tätowierung wieder sieht, muss der Ordner sie erneut abdecken – dieses Mal zeigt der Beamte den Mann allerdings wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ an.

Etwa ein Jahr später, im Sommer 2016, soll im Amtsgericht Würzburg der Prozess gegen den 53-jährigen Sicherheitsdienst-Mitarbeiter stattfinden. Dieser taucht allerdings nicht im Gericht auf, auch beim zweiten Verhandlungstermin bleibt er unentschuldigt fern. Schließlich müssen Polizeibeamt_innen ihn in seiner Wohnung festnehmen und in Handschellen zum Gerichtssaal bringen. Wie die „Mainpost“ berichtet, soll der 53-Jährige „fehlendes Geld für eine Fahrkarte“ als Grund für sein unentschuldigtes Fehlen angegeben haben. Auch zu einem dritten, mit dem Richter vereinbarten Verhandlungstermin, kommt der Angeklagte nicht. Schlussendlich wird der Mann bis zu einem nächsten Verhandlungstag inhaftiert. Quelle: Artikel der „Mainpost“ (Online-Version, www.mainpost.de) vom 19. September 2016.

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