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1. Juli 2011

Memmingen. Am Ende eines Prozesses beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Memmingen wird ein 19-Jähriger aus Memmingen wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt. Im November 2010 hatte eine Polizeistreife, die wegen Ruhestörung zur Wohnung des Fachlageristen gerufen worden war, durch das Fenster eine Hakenkreuzfahne sowie eine Reichskriegsflagge an der Wand hängen sehen. Auf dem Laptop des heute 19-Jährigen fanden sich bei der Auswertung durch die Polizei eine Menge an antisemitischen und rassistischen „beleidigenden Hasstexten“, die, wie es im Urteil heißt, teilweise vom Beschuldigten selbst verfasst worden waren. Wegen einschlägigen Vorstrafen (darunter Bewährungsstrafen) und unter Berücksichtigung weiter bestehender Verbindungen des Angeklagten  in die rechte Szene wird die letztlich verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Siehe auch: Memminger Zeitung vom 2. Juli 2011.

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