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Blauer Brauner

Nürnberg. Der rechtsextreme Nürnberger Stadtrat Sebastian Schmaus kam in dieser Woche nur knapp an einer Haftstrafe vorbei. Im Wahlkampf für die NPD-„Tarnliste“ war er im August letzten Jahres alkoholisiert am Steuer eines Kleinbusses erwischt worden. Die Quittung für den Wiederholungstäter: sechs Monate auf Bewährung. Dem rechten Stadtratsmitglied steht wegen seiner „Anti-Antifa“-Aktivitäten noch ein weiteres Verfahren bevor.

Gemeinsam mit zwei Kumpanen kurvte Schmaus, der für die „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ im Nürnberger Stadtrat sitzt, am Sonntagmittag des 31. August durch die Nürnberger Nordstadt. Die drei „Kameraden“ wollten Wahlplakate zur bayerischen Landtagswahl kleben, bei der die NPD im September 1,2 Prozent der Wählerstimmen einfuhr.

1,16 Promille hatte Schmaus während der sonntäglichen Klebe-Tour im Blut, wurde im Anschluss an eine Polizeikontrolle festgestellt. Vor Gericht erklärte der Stadtrat, er habe am Samstagabend mit Freunden gefeiert, es müsse sich am folgenden Tag um „Restalkohol“ gehandelt haben. Das Gericht rechnete dem Rechten vor, dann müsse er am Samstag 2,6 bis 3 Promille intus gehabt haben. Da sei man sturzbesoffen und dürfe sich auch am nächsten Tag nicht ins Auto setzen, so der Richter laut der Nürnberger Zeitung.

Das hätte Schmaus eigentlich wissen müssen, denn er war damit nicht zum ersten Mal einschlägig aufgefallen. Bereits 2002 und 2007 stand der 24-Jährige wegen Straßenverkehrsgefährdung und Körperverletzung vor Gericht. Schon beim ersten Verstoß hatte er seinen Führerschein zeitweilig abgeben müssen, auch nach dem zweiten Verfahren blieb er dank Bewährung auf freiem Fuß.

Jetzt wollte die Staatsanwältin den Wiederholungstäter für zehn Wochen hinter Gitter schicken. Der Schmaus-Verteidiger, Szene-Anwalt Frank Miksch, bat dagegen um Milde für seinen Mandanten. Über den Anwalt ließ Schmaus erklären, er sei nicht suchtkrank, treibe aber wohl Missbrauch mit Alkohol. Deswegen sei er bereits zur psychologischen Beratung bei der Caritas gewesen, die ihm zu „Gesprächskreisen“ riet. Miksch sprach vom Stadtrats-Amt des Trunkenheits-Täters und legte dem Gericht dar, dass Schmaus als Werkzeugmacher in seiner Firma unersetzbar sei.

Noch einmal ließ der Verkehrsrichter am Ende den rechten Trunkenbold als freien Mann gehen. Mit sechs Monaten Bewährungsstrafe, 3.000 Euro Geldbuße an eine Einrichtung für Verkehrsopfer sowie drei Jahren Führerscheinentzug konnte Schmaus zufrieden sein. Die Geldbuße dürfte den Rechtsextremen nicht allzu sehr zwicken, der neben seinem Einkommen von 1.250 Euro als Werkzeugmacher auch noch 1.600 Euro für Aufwandsentschädigungen als Stadtrat einnimmt.

Das nächste Verfahren steht Schmaus jeoch bereits bevor: Wegen seiner eifrigen Fotografier-Tätigkeiten als „Anti-Antifa“-Aktivist kommt auf ihn ein Prozess wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz zu.

Dieser Artikel erschien zunächst bei redok.de. Die Veröffentlichung bei a.i.d.a. erfolgt mit freundlicher Genehmigung der AutorIn.  

 

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