Landshut/München/Reutlingen. Mehrere süddeutsche NPD-Funktionäre wurden in den letzten Tagen zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Der Kreisvorsitzende der NPD Freising muss wegen eines rassistischen Vorfalls eine Geldstrafe zahlen, der bayerische JN-Landesvorsitzende soll wegen Betrugs in Haft und ein baden-württembergischer NPD-Funktionär geht wegen Volksverhetzung hinter Gitter.
Die Jugendkammer beim Landgericht Landshut (Bayern) musste sich in einem Berufungsverfahren mit dem 24-jährigen Robert Dietrich, dem Vorsitzenden des NPD-Kreisverbandes Freising-Erding-Ebersberg, und einem 20-Jährigen aus Erding befassen. Beiden wurde vorgeworfen, im März 2005 eine Gruppe von farbigen Jugendlichen aus München als "Nigger" beleidigt zu haben; wenig später sollen sie der Gruppe den Hitler-Gruß gezeigt und "Sieg Heil" gerufen haben. Danach warfen die beiden Neonazis noch Steine auf die Jugendlichen, allerdings ohne sie zu treffen.
In der Berufungsverhandlung behaupteten die beiden, sie seien von den Jugendlichen provoziert und angegriffen worden. Diesen Ausführungen der Neonazis schenkte die Berufungsinstanz jedoch keinen Glauben. Das Gericht bestätigte die Verurteilung durch den Freisinger Jugendrichter unter anderem wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und bestätigte auch das Strafmaß für die beiden: eine Woche Jugendarrest für den 20-Jährigen und 3.200 Euro Geldstrafe für Robert Dietrich.
Dietrich war schon vor Jahren in der "Kameradschaft Süd" aktiv, die vor allem unter der Führung von Martin Wiese durch das vereitelte Bombenattentat auf die Baustelle des Münchner Jüdischen Gemeindezentrums bekannt wurde. Im März 2005 wurde Dietrich zum Vorsitzenden des NPD-Kreisverbandes Freising-Erding-Ebersberg gewählt, für den er im Oktober 2005 eine Website einrichtete. Die lokale "Karriere" bei der NPD hielt Dietrich jedoch nicht von fortdauernden Aktivitäten in der neonazistischen Kameradschafts-Szene ab: Erst Ende November 2006 meldete Dietrich eine Website für eine "Kameradschaft Landshut" an.
In München wurde gestern Norman Bordin wegen Betrugs vom Amtsgericht München zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht befand, der 30-jährige Bordin habe zwei Monate lang insgesamt knapp 1.000 Euro Arbeitslosengeld kassiert, während er mit einem Job bei einer Tankstelle Geld verdiente. Bordin hatte die Betrugs-Vorwürfe abgestritten; trotz eines Abmelde-Schreibens an das Arbeitsamt sei die unrechtmäßige Zahlung erfolgt, die er er erst im Nachhinein bemerkt haben will.
Die Haftstrafe ohne Bewährung verhängte das Amtsgericht angesichts der acht Vorstrafen Bordins. Die unrechtmäßige Arbeitslosengeld-Zahlung floss gerade mal fünf Monate nach seiner letzten Haftentlassung auf Bordins Konto. Bordins Anwalt hatte Freispruch gefordert; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bordin hatte 2001 die "Kameradschaft Süd" gegründet. Im Zusammenhang mit dem Überfall auf einen Griechen im Jahre 2001 musste Bordin eine 15-monatige Haftstrafe absitzen; während seiner Haft übernahm Martin Wiese die Führung der KS Süd. Nach seiner Haftentlassung betätigte sich Bordin für eine kurze Zeit beim neonazistischen "Kampfbund Deutscher Sozialisten" (KDS), trat aber im Oktober 2004 in die NPD ein. Zur Bundestagswahl im September 2005 kandidierte Bordin für die NPD im Wahlkreis München-Land. Ende April 2006 wurde er Landesvorsitzender der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN), im Mai 2006 rückte er in den bayerischen NPD-Landesvorstand auf.
Ebenfalls gestern verhängte das Amtsgericht Reutlingen (Baden-Württemberg) zwei Monate Haft ohne Bewährung gegen Axel Heinzmann wegen Volksverhetzung. Im Juli 2006 hatte er vor seiner Wohnung ein Plakat aufgehängt, auf dem von "jüdischen Landräubern" die Rede war. Eine vorbeifahrende Polizeistreife wollte das Plakat wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung konfiszieren; Heinzmann griff sich das Plakat und lief damit lauthals polemisierend die Straße entlang. Bei der Festnahme beschimpfte er die Polizisten, die ihn in Handschellen zur Wache brachten.
Axel Heinzmann hatte bei der Bundestagswahl im September 2005 im Wahlkreis Reutlingen für die NPD kandidiert, ebenso bei der baden-württembergischen Landtagswahl im März 2006. Mit neun Vorstrafen unter anderem wegen Volksverhetzung und Landfriedensbruch weist Heinzmann ein stattliches Strafregister auf. Diese Vorstrafen bewogen das Gericht, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu folgen und die Haftstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen.