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Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot des Heß-Gedenkmarsches in Wunsiedel

Das Verbot des von Neonazis für den 20. August 2005 angekündigten Rudolf-Heß-Gedenkmarsches in Wunsiedel bleibt endgültig bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag des Hamburger Neonazi-Anwalts Jürgen Rieger nicht stattgegeben und damit das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Verbot letztinstanzlich bestätigt.
In München konnten dagegen am Mittwoch rund 50 Neonazis dem Nationalsozialisten Rudolf Heß ungehindert gedenken. Trotz der günstigen Rechtslage hatte die Stadt München offenbar keinen Grund für ein Verbot gesehen.

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Rund 50 Neonazis aus dem Spektrum der Freien Kameradschaften – etwa Kameradschaft München und Asgard Ratisbona (Regensburg) – sowie Mitglieder von NPD/JN hielten von 19 bis 21.15 Uhr am Münchner Marienplatz eine Mahnwache zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß ab. Darunter etwa der NPD-Direktkandidat Norman Bordin, Renate Werlberger (NPD), Thomas Wittke (JN) und Roland Wuttke (NPD, Demokratie Direkt), Wolfgang Dambach (NPD/JN) sowie Willi Wiener (Kameradschaft Asgard Ratisbona, NPD Regensburg). Gezeigt wurden Fahnen von JN und NPD sowie Transparente mit der Aufschrift

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Der Neonazi-Aufmarsch in Wunsiedel bleibt in diesem Jahr zwar endgültig verboten, Neonazis deuten in Foren und auf Websites jedoch bereits an, die Veranstaltung an einem oder mehreren Ausweichorten durchführen zu wollen.
Die Gegenmobilisierung läuft auf jeden Fall weiter, das Programm des Antifa Action Day findet wie geplant in Wunsiedel statt. Mehr Infos dazu unter www.ns-verherrlichung-stoppen.tk.

Mehr Infos:

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