In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am 27. Juli das vom Landratsamt Wunsiedel erlassene Verbot des für den 20. August 2005 geplanten Heß-Gedenkmarsches bestätigt. Unabhängig von dieser juristischen Auseinandersetzung, die sich noch über weitere Instanzen erstrecken wird, geht die Mobilisierung zu den antifaschistischen Gegenaktivitäten in Wunsiedel unvermindert weiter.
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