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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hebt Neonazi-Kundgebungsverbot auf

Entgegen der Ansicht des Münchner Kreisverwaltungsreferats und des Verwaltungsgerichts München hat der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von Norman Bordin für den 8. Mai 2005 angemeldete Neonazi-Kundgebung auf dem Münchner Marienplatz unter dem Motto "Tag der Ehre, nicht Tag der Befreiung" erlaubt bzw. ein vorheriges Verbot aufgehoben. Nunmehr scheint diese tatsächlich am 60. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus von 17.30 bis 22.00 Uhr in der Münchner Innenstadt stattzufinden.

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