Rosenheim. Eine Kammer des Jugendschöffengerichts verurteilt einen vorbestraften Neonazi zu einer neunmonatigen, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe.
Der nun Verurteilte hatte im Herbst 2011 zusammen mit einem weiteren Neonazi gegen 23.00 Uhr vier junge Leute auf der Münchener Straße angegriffen. Die Neonazis, die damals Springerstiefel und Bomberjacken mit der Aufschrift „Nationaler Widerstand“ trugen, hatten die Attackierten angesprungen und ein Opfer mit Fäusten zu Boden geschlagen, Zeug_innen hatten zudem „Sieg Heil“-Gegröle und rassistische Pöbeleien gehört.
Der Angeklagte, er trägt eine frisch tätowierte Deutschlandflagge am Hals, will im Prozess sein Fehlverhalten nicht einsehen und lehnt eine Entschuldigung ab. Nur widerwillig akzeptiert er eine Schmerzensgeldzahlung von 500 Euro. Der Angeklagte muss als Bewährungsauflagen zudem dem Alkohol entsagen, einer Therapie zustimmen und sich laut Urteil von „seinen Springerstiefelfreunden“ trennen. Quelle: Artikel der Lokalzeitung „Oberbayerisches Volksblatt“ auf www.rosenheim24.de, 10. Juli 2012.