KELHEIM/ABENSBERG. Wegen Volksverhetzung wird ein 20-Jähriger verurteilt, der bei einer Silvesterfeier 2006/07 in einem Jugendzentrum nazistische Sprüche losließ. Laut Zeugenaussagen habe der Angeklagte u.a. gesagt, Hitlers Judenverfolgung habe medizinischen Zwecken gedient, um durch die Versuche Millionen Menschen zu retten. Die Verbrechen des Nationalsozialismus habe der Verurteilte mit den Worten kommentiert: "Wo gehobelt wird, fallen Späne." Das Gericht sieht in dieser Aussage eine Verharmlosung des Völkermords an den Juden.