Plattling. In der Nacht zum 6. Mai 2006 ermordet ein 19-jähriger Neonazi den 41-jährigen Obdachlosen Andreas Pietrzak aus rassistischen Motiven durch Schläge und Tritte. Unter anderem schlägt der Neonazi mit einem Holzpflock auf sein Opfer ein und tritt dann mit seinen Springerstiefeln auf den Kopf des wehrlosen Mannes. Anschließend beraubt er den Bewusstlosen, übergießt ihn mit Spiritus und zündet ihn an. Ein Bekannter habe vor der Tat gesagt, „dass man dem Polen eine Abreibung verpassen müsse“, gibt der Angeklagte vor Gericht zu. Das Opfer hatte die deutsche und polnische Staatsbürgerschaft. Schon früher hatte der Mörder den obdachlos lebenden Andreas Pietrzak gemeinsam mit einem Bekannten misshandelt. Obwohl im Urteil die „ausländerfeindliche Gesinnung“ des Täters ausdrücklich festgestellt wird, sieht der Richter darin nicht das führende Motiv für die Tat. Der Angreifer wird im Mai 2007 vom Landgericht Deggendorf zu neun Jahren Jugendstrafe wegen Raubmordes verurteilt. Die Tat wird von den Behörden und der Bundesregierung selbst im Jahr 2010 nicht als neonazistische Gewalttat und der Ermordete Andreas Pietrzak weiterhin nicht als Opfer rechter Gewalt eingestuft bzw. anerkannt.