Plattling. In der Nacht vom Freitag, 5. Mai, auf Samstag, 6. Mai, ermordet ein 19-jähriger Plattlinger Neonazi den 41-jährigen wohnungslosen Andreas Pietrzak aus rassistischen und obdachlosenfeindlichen Motiven durch Schläge und Tritte.
Am Abend vor der Tat hat Pietrzak auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses zunächst gemeinsam mit dem Täter getrunken. Der Neonazi schlägt mit einem Holzpflock auf sein Opfer ein und tritt dann mit seinen Springerstiefeln auf den Kopf des wehrlosen Mannes. Anschließend beraubt er den Bewusstlosen, übergießt ihn mit Spiritus und zündet ihn an. Pietrzak stirbt an den schweren Verletzungen, die er erlitten hat. Seine Leiche wird erst einen Tag später von Passant_innen entdeckt.
Das Opfer hatte die deutsche und polnische Staatsbürgerschaft. Im Prozess im Mai 2007 vor dem Landgericht Deggendorf gibt der Angeklagte zu, ein Bekannter habe vor der Tat gesagt, „dass man dem Polen eine Abreibung verpassen müsse“. Schon früher hatte der Mörder den obdachlos lebenden Andreas Pietrzak gemeinsam mit einem Bekannten misshandelt. Obwohl im Urteil die „ausländerfeindliche Gesinnung“ des Täters ausdrücklich festgestellt wird, sieht der Richter darin nicht das führende Motiv für die Tat. Der Angreifer wird wegen Raubmordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Die Tat wird von den bayerischen Behörden und der Bundesregierung bis heute nicht als neonazistische Gewalttat eingestuft und der ermordete Andreas Pietrzak bis heute nicht als Opfer rechter Gewalt anerkannt.