Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

27. November 2012

Kitzingen. Vor dem Schöffengericht wird am Dienstag Vormittag gegen vier Männer aus den Landkreisen Kitzingen und Schweinfurt verhandelt. Diese haben an mindestens sieben Samstagen im Januar und Februar 2011 am frühen Nachmittag mit Softair-Lang- und -Kurzwaffen auf dem ehemaligen US-Army-Gelände im Klosterforst paramilitärische Übungen durchgeführt.

Beim ungenehmigten „Häuserkampftraining“ im ehemaligen „Warehouse“-Einkaufszentrum haben die bewaffneten 23- bis 32-Jährigen, die sich nach der amerikanischen Anti-Terror-Einheit „Task Force 88“ nannten, Uniformen, Stahlhelme und Sturmhauben zum Teil mit Hakenkreuz- und SS-Abzeichen getragen. Bei ihrer Festnahmen hatten die Männer, die nach Angaben des Gerichts „Kitzinger Kampfsportkreisen“ angehören sollen, neben den verfassuungswidrigen Symbolen auch Messer und Schlagringe dabei.

Die Verteidiger verharmlosen das Geschehen. Es sei um „Leidenschaft, (…) ein Hobby und Freizeitvergnügen“ der vier Männer gegangen, die „das gemeinsame Interesse an Waffen“ zusammengeführt habe. Von einer bewaffneten Bande könne nicht gesprochen werden.

Zwei Angeklagte erhalten schließlich Geldstrafen von 120 bzw. 100 Tagessätzen zu je 50 Euro. Bei den Anderen werden wegen bestehender Bewährung oder der Einbeziehung einer weiteren Straftat, 12 und 15 Monate Freiheitsstrafe verhängt, ausgesetzt zur Bewährung.

Milde Urteile angesichts der ursprünglichen Tatvorwürfe (Verstoß gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruch, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen etc.). Der Vorwurf des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen fällt schließlich ganz unter den Tisch. Die lokale „Main-Post“ (www.mainpost.de) schreibt am 27. November 2012: „man landete schließlich bei ein paar Jungs, die sich austoben und ein wenig Krieg spielen mussten“. Siehe auch: www.infranken.de vom 22. November 2012, www.mainpost.de vom 27. November 2012 und www.main.de vom 27. November 2012.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen