Fürstenfeldbruck (Lkr. Fürstenfeldbruck). Weil ein 51-Jähriger auf Facebook u.a. Hakenkreuze sowie Links zu holocaustleugnenden Inhalte geteilt hat, steht er nun wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht. Wie der „Münchner Merkur“ berichtet, ist der 51-Jährige offenbar der „Reichsbürgerbewegung“ zugehörig. So soll er vor Gericht bestritten haben, der „richtige Angeklagte“ zu sein, sondern lediglich „dessen Bevollmächtigter“. Außerdem benutzt er in der Verhandlung mehrfach aus der „Reichsbürger“-Ideologie stammendes Vokabular wie „Verwaltungskonstrukt“, „Scheingericht“ oder „Scheinrichter“. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 8100 Euro. Wegen der von ihm verbreiteten und nach §86a StGB bzw. §130 StGB strafbaren Inhalte verurteilt der Amtsrichter den 51-Jährigen Brucker schließlich zur Zahlung von 7200 Euro (240 Tagessätzen à 30 Euro). Quelle: Artikel des „Münchner Merkurs“ (Online-Version, www.merkur.de) vom 27. Juni 2016,