Schwenningen (Lkr. Dillingen)/Günzburg. Der bayerische Landesverband der NPD hält seinen Landesparteitag unter konspirativen Umständen im „Gasthaus Lamm“ in Schwenningen ab. Die rund sechzig Delegierten und einige Gäste drängen sich in den Schankraum, an dessen Stirnseite zwei NPD-Banner aufgehängt sind.
Schon im Oktober 2010 und im Oktober 2011 hatten die letzten Landesparteitage der Bayern-NPD ebenfalls im „Gasthaus Lamm“ stattgefunden.
Der bisherige Landesvorsitzende Ralf Ollert (Nürnberg) tritt nicht mehr zur Wahl an. Mit fast hundertprozentiger Mehrheit wählen die Delegierten den einzigen Kandidaten Karl Richter (München) zum neuen NPD-Landesvorsitzenden.
Als Stellvertreter Richters werden Sascha Roßmüller (Rain bei Straubing) und Sigrid Schüßler (Laufach) gewählt, als Beisitzer komplettieren nach NPD-Angaben zukünftig Axel Michaelis, Alexander Feyen, Ralf Ollert, Sven Diem, Johannes Hühnlein, Patrick Schröder, Manfred Schießl, Alfred Steinleitner, Manfred Waldukat, Stefan Winkler und Heidrich Klenhart den Vorstand.
Ursprünglich wollte der bayerische NPD-Landesverband den Parteitag im schwäbischen Günzburg abhalten. Die neonazistische Partei hatte bereits vor über zwei Jahren (im Juni 2010) hierfür das städtische Veranstaltungszentrum „Forum am Hofgarten“ angemietet. Hier hatte die NPD zuletzt im März 2011 auch den sogenannten „Schwabentag“ veranstaltet.
Weil der Verantwortliche für die jetzige Anmietung, der Vorsitzende des NPD-Bezirksverbands Schwaben, Stefan Winkler (Holzheim), fristgerecht keine gültige Haftpflichtpolice für die Veranstaltung vorlegen konnte, kündigte die Stadt Günzburg Anfang November 2012 den Mitvertrag. Am 12. November 2012 legte die NPD beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen die Vertragskündigung ein. Das Verwaltungsgericht gab mit Beschluss vom Montag, 19. November 2012, jedoch der Stadt Recht und lehnte einen entsprechenden Eilantrag der NPD ab. Das Gericht führte aus, dass die im Mietvertrag enthaltene Forderung nach einer Veranstalterhaftpflichtversicherung gerechtfertigt sei. Also sei auch die Kündigung bei Nichtvorlage begründet gewesen. Gerade eine an das Gesetz gebundene, dem Gemeinwohl verpflichtete Gemeinde müsse nicht sehenden Auges das Risiko hinnehmen, dass Ansprüche aus Personenschäden mangels Deckung durch eine Versicherung unbeglichen und Rechtsansprüche mangels Solvenz unverwirklicht bleiben, schließen die Augsburger Verwaltungsrichter. Wenn die NPD diese Forderung nicht erfüllen könne, rechtfertige dies nicht, bei ihr im Gegensatz zu anderen Parteien oder Mietern der öffentlichen Einrichtung auf das Beibringen einer Versicherungspolice zu verzichten. Die NPD legte wiederum vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München Beschwerde ein. Am Donnerstag, 22. November 2012, wies der BayVGH diese Beschwerde zurück.
Der NPD-Funktionär Winkler jammert in einer Veröffentlichung der Neu-Ulmer NPD, er habe von 36 Versicherungsgesellschaften Absagen kassiert. Die „Augsburger Allgemeine“ verweist in diesem Zusammenhang auf einen aufgeflogenen Schwindel der NPD, über den der Günzburger Oberbürgermeister Gerhard Jauernig ihr berichtet habe. In einem Artikel auf www.augsburger-allgemeine.de heißt es am 16. November 2012:
„Die NPD habe der Stadt im Vorfeld eine Police einer Versicherung vorgelegt. Recherchen hätten den Nachweis jedoch als ‚unrichtig‘ entlarvt. Die Versicherung selbst, so Jauernig, habe anschließend der Stadt schriftlich bestätigt, dass sie der NPD den Versicherungsschutz verweigert habe.“