Kaufbeuren. Weil eine Frau sich auf Facebook rassistisch über Asylsuchende geäußert und eine weitere Benutzerin des sozialen Netzwerks beleidigt hat, erhält sie einen Strafbefehl über 600 Euro wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Dagegen legt sie Einspruch ein, weswegen es am 22. Mai 2017 zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kommt. Beim Prozess weigert die Frau sich, sich im Gerichtssaal hinzusetzen. Stattdessen verbreitet sie im Saal Theorien aus der „Reichsbürger“-Ideologie, wie dass Deutschland „eine Holding der USA und der Rothschilds“ wäre oder das „Handelsgesetz im Gerichtssaal“ gelten würde. Außerdem besteht sie darauf, „nicht als Ware“ behandelt zu werden und spricht davon, die Verfassung abzulehnen.
Weil sich die Frau nach wie vor hartnäckig weigert, Platz zu nehmen, wertet das Gericht den Vorfall als „Nichterscheinen“ bzw. „Ausbleiben“ der Angeklagten während der Verhandlung und erklärt den Einspruch gegen den Strafbefehl über 600 Euro für nichtig. Die Frau versucht schließlich noch, das Publikum bzw. anwesende Pressevertreter_innen lautstark von ihrer vermeintlichen Unschuld zu überzeugen, dabei verteilt sie mehrere angebliche, ausgedruckte „Beweise“. Daraufhin wird sie von Justizbeamt_innen aus dem Saal begleitet. Quelle: Artikel des „Kreisboten“ (Online-Version, www.kreisbote.de) vom 27. Mai 2017.