Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

22. Juni 2012

Nürnberg. Eine Kammer des Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Kai-Andreas Zimmermann (Fürth), einen der engagiertesten „Freies Netz Süd“ (FNS) und Anti-Antifa-Aktivisten, wegen gefährlicher Körperverletzung. In die ausgesprochene Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung ist eine dreimonatige Freiheitsstrafe aus einem anderen Verfahren einbezogen.

Kai-Andreas Zimmermann gibt beim FNS-Aufmarsch am 1. Mai 2012 in Hof die parolen aus dem Lautsprecherwagen vor.  Foto: Robert Andreasch
Kai-Andreas Zimmermann gibt beim FNS-Aufmarsch am 1. Mai 2012 in Hof die parolen aus dem Lautsprecherwagen vor. Foto: Robert Andreasch
Zimmermann habe – dem mündlichen und noch nicht rechtskräftigen Urteil zufolge – im März 2010 mit seinen Mittätern, dem Anti-Antifa Aktivisten Andreas R. (Nürnberg), dem FNS- bzw. „Bürgerinitiative Soziales Fürth“ (BSF)-Aktivisten Andreas B. (Fürth) und dem Halbbruder von Andreas B., Sven S. (Fürth) eine Gruppe von jungen Antifaschist_innen angepöbelt und bedroht. Im späteren Verlauf des Disputes hätten die Neonazis eines ihrer Opfer durch einen Faustschlag auf den Hinterkopf zu Boden gebracht und mehrfach auf den damals 19-jährigen Attackierten eingeschlagen.

Das Amtsgericht Fürth hatte am 18.Mai 2011 die drei Angeklagten in erster Instanz bereits zu Haftstrafen verurteilt: Andreas R. zu zwei Wochen Dauerarrest, Andreas B. zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung und Kai- Andreas Zimmermann zu einer zusammengelegten Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Zimmermann wurde damals sofort nach dem Prozess in Haft genommen und saß 3 Monate in U-Haft. Alle drei Neonazis legten Berufung gegen das Urteil ein, Andreas B. und Andreas R. zogen diese allerdings am 11. Juni 2012 wieder zurück.

Die zweitägige Verhandlung begann bereits am 13. Juni 2012. Vor dem Landgericht gibt ein Beamter des Fürther Staatsschutzes zu Protokoll, dass die drei Tatbeteiligten Andreas B., Andreas R. und Sven S. wenige Tage nach dem Übergriff freiwillig bei der Kriminalpolizei erschienen seien und dort eine Aussage gemacht hätten. Im Gegensatz zu ihren Angaben davor, hätten sie nun angeblich „die Wahrheit sagen und ein Geständnis ablegen“ wollen. Die Staatsschutzbeamten hätten allerdings den Eindruck gehabt, dass die Aussagen abgesprochen sind. Alle hätten schließlich ausgesagt, dass sie sich nicht wirklich erinnern könnten. Gleichzeitig würden sie jedoch noch wissen, dass Zimmermann den Antifaschist_innen nicht gefolgt, sondern am Tatabend in die entgegengesetzte Richtung gelaufen und dementsprechend am Tatgeschehen nicht beteiligt gewesen sei.

Frank Miksch, „Alter Herr“ der ultrarechten Erlanger Burschenschaft „Frankonia“ und vielfältig für die Neonazis des „Freien Netz Süd“ tätig, verteidigt Zimmermann vor dem Landgericht. Miksch und Zimmermann stellen dabei während des gesamten Prozesses explizite Nachfragen an die Opfer, nach deren vermeintlicher politischen Betätigung und eventueller Organisationszugehörgkeit, sowie zu deren angeblichen Aktivitäten in der Fan-Szene der Spielvereinigung Greuther Fürth.

Der Zeuge Sven S., der am Tatabend aus der regelmäßig von Neonazis besuchten Kneipe „Treffpunkt“ den Angreifern zur Verstärkung kam, gibt an, sich an wenig zu erinnern. Er sei sich lediglich sicher, dass Zimmermann den flüchtenden Antifaschist_innen nicht hinterher gerannt sei. S. hatte in erster Instanz noch angegeben, dass sich alle an dem Übergriff beteiligten FNS-Aktivisten wenige Tage nach dem Vorfall im Wohnhaus des FNS-Topkaders Matthias Fischer (Fürth) getroffen hätten. Zimmermann soll dort den anderen mitgeteilt haben, dass er „dafür nicht in den Knast“ gehen werde.

Während am ersten Verhandlungstag die Sachbearbeiter der Polizei, zwei unbeteiligte Zeugen, Sven S., sowie die Antifaschist_innen aussagen, sind für den zweiten Verhandlungstag die Mittäter vorgeladen. Der unauffällige Anti-Antifa-Aktivist Andreas R. gibt in seiner Vernehmung an, dass nur Andreas B. und er den Antifaschist_innen hinterher gerannt seien. Er könne sich an wenig erinnern, da er an dem Abend viel getrunken habe. Dass Zimmermann am Tatgeschehen nicht beteiligt gewesen sei, wisse er aber noch. Frank Miksch versucht Andreas R. zu der Aussage zu bewegen, dass R. auf den am Boden liegenden Antifaschisten eingetreten habe: „Sie sind rechtskräftig verurteilt, Sie können ohne dafür bestraft zu werden zugeben, dass sie dieses und jenes gemacht haben“. Der vorsitzende Richter geht dazwischen und liest die Aussage vor, die Andreas R. zuvor gemacht hat.

Andreas B., der für ein privates Müllabfuhrunternehmen tätig ist, erscheint mit dem bekannten Anwalt Stefan Böhmer (Erlangen), ebenfalls Aktivist der ultrarechten „Burschenschaft Frankonia“. In seiner Aussage wiederspricht B. erheblich seinen früher getätigten Aussagen. Auch er gibt an, dass Zimmermann nicht hinter den Angegriffenen her gerannt sei. Miksch versucht auch von B., eine entlastende Aussage für seinen Mandanten Zimmermann zu erlangen: „Sie sind schon verurteilt, kann es sein, dass Sie zugetreten haben?“.

Zimmermann, der im Bundeszentralregister mehrere Einträge u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung, Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung hat, gibt an, seine Ausbildung zum Bürokaufmann letztes Jahr in U-Haft abgeschlossen zu haben.

In seinem Plädoyer konstruiert Miksch einen Tathergang, der sich nicht mit den Beobachtungen unbeteiligter Zeugen deckt. Er gibt zudem an, dass Zimmermann sich einer erheblichen Verfolgung seitens der lokalen Antifaschist_innen ausgesetzt sehe und sich Abends nicht mehr allein in die Stadt traue. Zudem behauptet Miksch, es sei eine Taktik der „Fürther Antifa, Nazis durch Falschaussagen in den Knast zu bekommen“. Es sei ein „Komplott gegen Zimmermann“ im Gange, da dieser von „der Antifa als Ersatz für den damals inhaftierten Matthias Fischer“ angesehen worden sei. Miksch fordert einen Freispruch für seinen Mandanten.

Die Staatsanwältin spricht in ihrem Plädoyer von dem „wohl seltsamsten Komplott“ in ihrer Berufslaufbahn, wenn „es ihn überhaupt gibt“. Für sie spricht gegen einen Komplott, dass die angegriffenen Antifaschist_innen teilweise weder Tritte noch Schläge gesehen haben, diese nur von unbeteiligten Zeugen wahrgenommen wurden. „Die drei Verfolger Zimmermann, Andreas B. und Andreas R. haben sich aufgemacht, um Linken einen Denkzettel zu verpassen und haben ihr Opfer traktiert. (..) Mir stößt auf, dass Sven S., Andreas B. und Andreas R. zur Polizei gehen und dort eine abgesprochene Aussage wiedergeben. Ich rufe Andreas R. an und dieser gibt an, Zimmermann gar nicht zu kennen“. Die Staatsanwältin fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung, da Zimmermann immer wieder einschlägig aufgefallen ist bzw. verurteilt wurde. Eine Aussetzung zur Bewährung komme nicht in Frage, da Zimmermann sich als „Bewährungsbrecher“ präsentiert habe.

Der Richter spricht Zimmermann wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung, in der er eine „funktionale Tatherrschaft“ innehatte, schuldig. Die Aussagen der Neonazis seien nicht glaubwürdig, weil vieles nicht zusammenpasse: „Man beschäftigt sich als Richter auch mit Aussagepsychologie und merkt, wenn eine Geschichte ohne Stocken erzählt wird und erst auf Nachfrage ins Stocken kommt“.

Begleitet wird der Prozess von zahlreichen Neonazis. Während beim ersten Verhandlungstag neben den zwei bekannten FNS- Aktivist_innen Stella Ruff (Fürth) und Rainer Biller (Nürnberg) nur noch vier weitere Neonazis aus dem Umfeld von Biller anwesend sind, sind beim zweiten Verhandlungstag neben Biller noch Rene G., Michael Reinhardt, Christoph P. (alle Nürnberg), Daniel Weigl (Wackersdorf) und der FNS-Führungskader Norman Kempken (Nürnberg) als Prozessbeobachter vor Ort.  Matthias Fischer (Fürth) wartet vor dem Gerichtsgebäude auf Zimmermann. Während einer Prozesspause versuchen Michael Reinhardt, Christoph P. und Rene G. einen anwesenden Journalisten einzuschüchtern. Nach der Urteilsverkündung fotografiert Reinhardt anwesende antifaschistische Prozessbeobachter_innen.

Auf der Homepage des bayernweiten Kameradschaftsdachverbands „Freies Netz Süd“ erscheint am 29. Juni 2012 ein Artikel, in dem die Verurteilung Zimmermanns („Skandalurteil gegen Nationalisten“) scharf angegriffen wird: „Das Urteil reiht sich ein in zahlreiche tendenziöse Rechtsprechungen der bundesrepublikanischen Justiz gegen politisch aktive Nationalisten. Es hat den Anschein, dass der Angeklagte lediglich aufgrund seiner nationalen Gesinnung schuldig gesprochen wurde. Der Anwalt des Verurteilten prüft nun Revisionsgründe.“

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen