Rosenheim. Eine Gruppe von drei Männern (ein 24-jähriger Rosenheimer, ein 34-jähriger Kolbermoorer und ein 20-jähriger Rotter) hatte im September 2015 in Rosenheim auf offener Straße zwei indisch-stämmige sowie einen pakistanisch-stämmigen Mann aufgrund deren nicht-deutscher Herkunft attackiert. Zuerst war der Rosenheimer auf den 32-jährigen Mann aus Indien losgegangen und schlug ihn unvermittelt nieder. Wenige Sekunden griffen die zwei 34- und 20-jährigen Freunde den anderen Inder bzw. Pakistani mit Schlägen und Tritten gegen Kopf bzw. Körper an. Der Kolbermoorer soll laut Bericht des „Oberbayerischen Volksblattes“ (OVB) außerdem eines der Opfer auf ein parkendes Auto geworfen und dabei neben weiteren Verletzungen auch einen Sachschaden von rund 4000 Euro verursacht haben. Während der gewalttätigen Auseinandersetzung zeigte der 24-jährige Rosenheimer den Hitlergruß, beim Eintreffen der von Passant_innen alarmierte Polizei zog er sein Hemd aus und zeigte den Beamt_innen sein auf die Brust tätowiertes Hakenkreuz.
Im Februar 2017 findet vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim der Prozess gegen das Trio statt. Vor Gericht verweigern die Angeklagten allesamt großteils ihre Aussagen, der 24-Jährige soll laut OVB-Artikel die Verhandlung im Gerichtssaal als „lächerlich“ bezeichnet haben. Auch aufgrund einschlägiger Vorstrafen bzw. teilweise rechtsradikaler Postings auf Facebook verurteilt die Richterin die drei Männer allesamt zu Haftstrafen: der 34-jährige Kolbermoorer muss zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, der 20-jährige Rotter erhält eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der 24-jährige Rosenheimer, der sich angeblich mittlerweile von der rechten Szene gelöst haben will, wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Quelle: Artikel des „Oberbayerischen Volksblattes“ (Online-Version, www.ovb-online.de) vom 22. Februar 2017.