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22. Februar 2012

Nürnberg. Das Oberlandesgericht (OLG) stellt das gegen Richard Williamson (London) wegen Volksverhetzung anhängige Strafverfahren (AZ: 1 St OLG Ss 240/11) wegen einer juristischen Schlamperei ein. Der Bischof der ultrarechten „Piusbruderschaft“ hatte im November 2008 im „Priesterseminar Herz Jesu“ im oberpfälzischen Zaitzkofen einem schwedischen TV-Team ein Interview gegeben. Darin behauptetete Williamson unter anderem: „Ich glaube, es gab keine Gaskammern“  und  er glaube, dass „zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umkamen, aber nicht so (…), dass keiner davon durch Gaskammern umkam“.

Das Amtsgericht Regensburg hatte im Oktober 2009 gegen Williamson wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB einen Strafbefehl verhängt. Nach Williamsons Einspruch verurteilte ihn – in Abwesenheit – das Amtsgericht Regensburg im April 2010 zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro. Nachdem Williamson gegen das Urteil Berufung einlegen ließ, reduzierte das Landgericht Regensburg am 11. Juli 2011 die Strafe auf 100 Tagessätze à 65 Euro. 

Grund der jetzigen Verfahrenseinstellung, so das OLG in einer Pressemitteilung, sei ein „im Revisionsverfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis“, denn der „Strafbefehl des AG Regensburg vom 22.10.2009 schildere keinen hinreichend deutlichen Anklagesachverhalt und informiere daher nicht ausreichend über den Gegenstand des Verfahrens“. Konkret werde in dem Strafbefehl „nicht mitgeteilt, dass, und vor allem wie und wo der Inhalt des einem Journalisten im Priesterseminar unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegebenen Interviews dann tatsächlich veröffentlicht und auch in Deutschland bekannt wurde. Insbesondere fänden sich keine Ausführungen zu Zeit und Ort der Veröffentlichung, ebenso wenig zum Veröffentlichungsmedium und zum Verbreitungsweg“. Der Regensburger Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl kündigt daraufhin eine neue – formal korrektere – Anklage gegen Richard  Williamson an.

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