Mauern (Lkr. Freising). Der 52-jährige Detlef G. teilt auf Facebook einen rassistischen und zur Gewalt aufrufenden Beitrag. In dem Text, den G. im August 2015 postet, heißt es u.a. in fehlerhaftem Deutsch: „Asylberwerber gehen zu Aldi und Lidl um systematisch zu klauen, dass geht soweit, dass Ladeninhaber eine Security anstellen müßen, damit ihnen nicht der Laden leer geklaut wird. (…) Ich bin dafür das Bürgerwehren eingerichtet werden und die Prügelstrafe eingeführt wird.. Warum ? Dann fühlen die sich wie daheim… wenn sie mit dem Knüel den Schädel einschlagen bekommen , (…) denn Gewalt ist wohl das einzige, was die verstehen… und dann sollten wir uns schon Mühe geben, dass die uns verstehen…“
Das Amtsgericht Freising verurteilt den Informatiker und Tätowierer G. wegen des Postings zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 35 Euro wegen Volksverhetzun. Der 52-Jährige legt Berufung ein, weshalb es vor dem Landsgericht Landshut im Mai 2017 zur Berufungsverhandlung kommt. Nachdem der Richter während des Prozesses jedoch eine geringere Strafe für G. ausschließt, zieht dieser seine Berufung noch im Saal zurück. Siehe auch: Artikel des „Wochenblatts“ (Online-Version, www.wochenblatt.de) vom 23. Mai 2017.