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21. September 2016

Augsburg. Mehrere Polizist_innen aus dem baden-württembergischen Giengen an der Brenz sind am Abend für eine Kneipentour in der Stadt unterwegs. In einem McDonalds-Schnellrestaurant am Königsplatz setzen sich fünf Beamt_innen zu einem 25-jährigen Geflüchteten an den Tisch. Ein 43-jähriger Polizist rempelt den Senegal-stämmigen Mann erst grundlos an, dann sagt er zu ihm: „Black man go home“. Außerdem drückt der Beamte dem 25-Jährigen einen Hamburger gegen den Kopf.

Als der Geflüchtete daraufhin das Fast-Food-Restaurant verlässt, rennt der 43-Jährige ihm hinterher und versucht, dem 25-Jährigen ein Plastik-Tablett gegen den Kopf zu schlagen. Anschließend mischt sich ein Kollege des 43-jährigen Oberkommissars ein und hält den gebürtigen Senegalese zeitweise fest. Der 43-Jährige schlägt dem 25-Jährigen mit der Faust gegen den Kopf und tritt ihm gegen den Oberschenkel, anschließend versuchen die beiden Polizisten den 25-Jährigen zu verfolgen und ihn durch Tritte von hinten in die Beine zum Stürzen zu bringen. Das gelingt ihnen jedoch nicht. Beide Beamten sind zum Tatzeitpunkt alkoholisiert.

In einem ersten Prozess am Amtsgericht wird der 43-jährige zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt. Der Oberkommissar legt hiergegen allerdings Berufung ein, im darauf folgenden Berufungsprozess im März 2019 wird seine Strafe auf lediglich elf Monate Haft auf Bewährung reduziert. Auch nimmt der 43-Jährige seine frühere Behauptung, er wäre von dem 25-jährigen Geflüchteten provoziert worden, zurück, räumt alle Vorwürfe der Anklage ein und schiebt die Vorkommnisse vor allem auf den Alkoholkonsum an besagtem Abend. Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, sei im ersten Prozess bekannt geworden, dass der Oberkommissar auf Facebook u.a. ein AfD-Plakat, das sich „gegen die Bundeskanzlerin und gegen Flüchtlinge richtete“, verbreitet habe. Schichtkolleg_innen, die am Tat-Abend dabei gewesen waren, hätten ferner im ersten Prozess am Amtsgericht angegeben, von den Angriffen nichts oder nur wenig mitbekommen bzw. gesehen zu haben. Der zweite an der Attacke beteiligte Polizeibeamte, der 41-jährige Polizeihauptmeister, wird vom Landgericht zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. In erster Instanz war ihm die Zahlung von 14.400 Euro Strafe auferlegt worden.

Weil der 43-jährige Oberkommissar nun zu lediglich elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, dürfen sowohl er als auch sein 41-jähriger Kollege vermutlich weiterhin als Polizeibeamten tätig bleiben. Laut „Augsburger Allgemeine“ verliere ein Polizist erst ab einer Strafe von zwölf Monaten automatisch seinen Job. Quelle: Artikel der „Augsburger Allgemeinen“ (Online-Version, www.augsburger-allgemeine.de) vom 27. März 2019.

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