München. Das „Literaturhaus“ (Salvatorplatz 1) organisiert erneut eine Veranstaltung mit dem rassistischen Autoren Thilo Sarrazin (Berlin). Angekündigt wird, dass er gemeinsam mit dem Philosophen Julian Nida-Rümelin über „die großen Fragen unserer Tage“ diskutiere. Die Moderation übernimmt der ehemalige ZDF-Journalist Wolfgang Herles. Herles behauptete Ende Januar 2016 in einer Sendung des „Deutschlandfunks“, es gäbe im öffentlich-rechtlichen Rundfunk „regelmäßig Anweisungen von oben, so zu berichten, dass es Europa und dem Gemeinwohl diene“. „Wie es der Frau Merkel gefällt“, stellte er anschließend klar.
Der SPD-Politiker Sarrazin nutzt den ausverkauften Veranstaltungs-Abend vor allem dafür, sein neu erschienenes Buch „Wunschdenken. Europa, Währung, Bildung, Einwanderung – warum Politik so häufig scheitert“ zu bewerben. Er spricht einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge unter anderem über „globale Intelligenzgefälle“, die er im Glauben der Menschen begründet sieht. Die islamische Kultur, die Wert auf das Auswendig-Lernens des Korans lege, könne außerdem deswegen allgemein „kognitiv weniger leisten“. Weiterhin erklärt er: „Der Umstand, dass Südafrika keine Fertigwaren produziert, hat doch nichts mit der Außenwelt zu tun.“
Am Ende des Abends stellt Sarrazin noch klar: „Wer hier als Deutscher unter Deutschen glücklich werden will, der darf das nicht, dem wird gesagt, du musst glücklich werden unter lauter Einwanderern die dir sagen, wie du leben sollst“. Dafür erntet er lauten Applaus aus dem Publikum. Moderator Herles lobt die Diskussionsrunde abschließend für einen seiner Meinung nach „schönen Schlagabtausch“ und „wunderbaren Diskurs“.
Sarrazin trat bereits am 29. September 2010 auf Einladung des Literaturhauses auf, um über seinen Bestseller „Deutschland schafft sich ab“ zu referieren. Aufgrund des großen Andrangs musste die Buchvorstellung damals in die Reithalle verlegt werden. Quellen: Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ (Printausgabe) vom 22. Juni 2016 und Artikel der „taz“ (Online-Version, www.taz.de) vom 2. Februar 2016.