Lichtenfels (Lkr. Lichtenfels). Am Dienstagvormittag findet am Amtsgericht die Verhandlung gegen einen 65-Jährigen wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen (§86a StGB) statt. Der Lichtenfelser soll im April 2017 während einer Zeugenvernehmung bei der Polizei einen Ring mit Reichsadler, Hakenkreuz und SS-Runen getragen haben. Als Beamt_innen dies bemerkten, zeigten sie den 65-Jährigen an. Gegen einen daraufhin ausgestellten Strafbefehl in Höhe von 900 Euro legt der Mann Widerspruch ein. Bei der Berufungsverhandlung am 19. September 2017 reduziert das Gericht schließlich die Geldstrafe auf 700 Euro. Der Rentner hatte gegenüber dem Gerichts behauptet, den Ring anlässlich des Todestags seines Vaters getragen zu haben. Quelle: Artikel auf www.infranken.de vom 20. September 2017.