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17. September 2009

Passau. Das Urteil gegen den Passauer NPD-Kreisvorsitzenden Martin Gabling wegen übler Nachrede wird rechtskräftig, nachdem dieser am Donnerstag, 17.09.09 seine Berufung zurückzieht. Gabling muss nun eine  Geldstrafe von 600 Euro zahlen.
Im November 2008 hatte Gabling auf der Website der NPD Passau behauptet, der Passauer Polizeipräsident Alois Mannichl sei bei einer Trauerfeier am Volkstrauertag „auf den Gräbern der Soldaten herumgetrampelt“. Mannichl hatte dagegen eine einstweilige Verfügung beantragt, der Satz wurde daraufhin von der Webseite entfernt. Darüberhinaus stellte Mannichl Strafanzeige wegen Verleumdung.
Gabling erhielt deshalb einen Strafbefehl über 5.600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro) wegen übler Nachrede und Volksverhetzung, gegen den er Einspruch einlegte. Bei der Verhandlung im April, bei der ihn der einschlägige Anwalt Stefan Böhmer verteidigte, blieb bei der Urteilsverkündung von der Anklage nur üble Nachrede übrig, weshalb er zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt wurde (40 Tagessätze zu je 15 Euro).

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