München. Ein Soldat veröffentlicht am 15. November 2017 ein Bild des ehemaligen NS-Generalfeldmarschalls Erwin Rommel auf seiner Facebook-Seite. Auf dem Foto sind mehrere deutlich erkennbare Hakenkreuze abgebildet.
Am 13. März 2018 stellt die Staatsanwaltschaft München II die Ermittlungen wegen des „Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gegen den Soldaten ein. Der Vorfall bleibt ohne weitere Folgen.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/10338) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ vom 20. Mai 2019 zu rechtsextremen Vorfällen in der Bundeswehr hervor.