München. Nachdem sein Antrag für den kleinen Waffenschein abgelehnt worden war, verfasst ein 51-Jähriger am Montag ein Fax an das Verwaltungsgericht. Darin gibt der Münchner an, dass er ab sofort „kein Angehöriger der BRD GmbH mehr“ sein werde. Weiter schreibt der 51-Jährige, dass er „eine Bewaffnung benötige, um sich vor bestimmten Personengruppen zu schützen“, wie das Polizeipräsidium München mitteilt. Das Amtsgericht erlässt daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss.
Am Donnerstag, 18. Januar 2018 durchsuchen Polizeibeamt_innen schließlich die Wohnung des Mannes im Stadtteil Freimann. Dabei finden sie direkt hinter der Eingangstüre eine Umhängetasche, in der griffbereit zwei Wurfsterne, ein sogenannter „taktischer Kugelschreiber“, ein Messer sowie eine Sturmhaube aufbewahrt sind. Die Polizei München berichtet, dass der 51-Jährige angegeben habe, die Tasche „zum Selbstschutz zu tragen, wenn er das Haus verlasse“. Im Zuge der Durchsuchung stoßen die Einsatzkräfte im Schlafzimmer außerdem auf einen Einsatzgürtel mit zwei Holstern, in welchen sich große Kampfmesser befinden sowie auf weitere Messer und Wurfsterne. Der 51-jährige Reichsbürger gelte laut der „Süddeutschen Zeitung“ als „psychisch labil“ und sei der Polizei wegen „kleinerer Delikte“ bekannt.
Quellen: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums München vom 19. Januar 2018 und Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ (Online-Version, www.sueddeutsche.de) vom 19. Januar 2018.