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14. Juli 2018

Legau (Lkr. Unterallgäu). Der 55-jährige Rudolf L. befährt am 14. Juli 2018 mit seinem Motorrad der Marke Suzuki den Marktplatz. Dabei trägt er eine Anstecknadel mit einem Totenkopf an der linken Vorderseite seiner Lederkutte. Der Totenkopf ist dem – nach §86a StGB verbotenen – Kennzeichen der gleichnamigen SS-Division nachgebildet.

Deshalb stellt die Staatsanwaltschaft Memmingen dem 55-Jährigen, der aus einer südlich von Kempten gelegenen Gemeinde kommt, einen Strafbefehl zu und fordert eine Geldstrafe wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. L. akzeptiert den Strafbefehl jedoch nicht und lässt einen Gerichtstermin ansetzen. Kurz vor dem Termin einigt sich L.’s Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung. Quelle: Artikel auf www.allgaeu-rechtsaussen.de vom 18. Dezember 2018.

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