Augsburg. Weil ein Anhänger der „Reichsbürger“-Bewegung einen Strafbefehl über 1600 Euro nicht bezahlt hat, kommt es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Der Vorwurf lautet, wie schon im Strafbefehl: „versuchte Erpressung“. Der 44-Jährige soll, nachdem eine Gerichtsvollzieherin bei ihm im Rahmen einer Zwangsvollstreckung unbezahlte Rundfunkgebühren eintreiben wollte, vermeintliche „Schadensersatzforderungen“ an sie gestellt haben. Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, habe der Mann in einem Schreiben angekündigt, im Falle eines erneuten Versuchs der Zwangsvollstreckung gegen ihn „Schadensersatz zwischen 5000 und 20000 Euro“ einfordern zu wollen.
Zu Beginn der Verhandlung beantragt der 44-Jährige zunächst, einen Mann mit Schreibutensilien aus einer Gruppe von offenbar mit ihm gekommenen Unterstützer_innen als „Protokollanten“ zuzulassen, was das Gericht unter Berufung auf die Strafprozessordnung jedoch ablehnt. Kurz darauf beginnt der „Reichsbürger“, der laut der „Augsburger Allgemeinen“ ohne Anwalt gekommen ist, theorethische Fragen aus der „Reichsbürger“-Verschwörungsideologie zu stellen. So will er von der Richterin wissen: „Sind Sie Richter gemäß Artikel 101 des Grundgesetzes?“ Anschließend stellt der Angeklagte einen Befangenheitsantrag. Auf die mehrfachen Aufforderungen der Richterin, sich zu den Vorwürfen gegen ihn zu äußern, geht er nicht ein.
Schließlich ordnet das Gericht an, den Mann wegen „Störung der Ordnung“ des Sitzungssaales zu verweisen. Der 44-Jährige kommentiert den Rauswurf mit den Ausrufen: „Das ist schlimmer als bei den Nazis!“ und „Roland Freisler hätte seine helle Freude daran!“. Die Richterin erhöht die Geldstrafe von 1600 Euro im ursprünglichen Strafbefehl auf insgesamt 2000 Euro, die der Mann zahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Quelle: Artikel der „Augsburger Allgemeinen“ (Online-Version, www.augsburger-allgemeine.de) vom 15. Februar 2017.