München. Die extrem rechte Pseudo-Bürgerwehr „Wodans Erben Germanien Bayern“ (W.E.G. Bayern) trifft sich am Samstagabend erneut für einen Spaziergang durch die Innenstadt.
Ab 17.00 Uhr versammeln sich nach und nach bekannte W.E.G.-Akteur_innen am Hauptbahnhof (Ausgang Arnulfstraße). Nach rund 45 Minuten befinden sich schließlich fünf, bereits von früheren „Patrouillen“ bekannte, Aktivist_innen aus München vor Ort: Günther Andreas S., Willi K., Marcel W., Veronika G. und Andreas W.. Von dort aus gehen die Fünf, allesamt in Pullover bzw. Jacken mit dem W.E.G.-Logo und -Schriftzug gekleidet, zu einer nahegelegenen Fußball-Kneipe. Nach rund einer Stunde, gegen 19.00 Uhr bewegt sich die Gruppe zurück zum Hauptbahnhof, dort schließt sich ihnen nun noch ein sechster Akteur, Frank H. (der sich selbst als „Präsident“ der W.E.G. Bayern bezeichnet), an.
Nun beginnt offenbar der eigentliche Spaziergang: die sechsköpfige, in W.E.G.-Klamotten uniformierte Gruppe bewegt sich zunächst geschlossen zum Alten Botanischen Garten in Richtung Lenbachplatz. Dort angekommen stellen sich die extrem Rechten zu einem Gruppenfoto auf und lassen sich von einem Passanten mit dem Handy fotografieren. Danach bewegen sie sich weiter zum Promenadeplatz, von dort aus durch die Passage, die „Fünf Höfe“ und anschließend zum Marienplatz. Dort geht es weiter durch das Tal zum Isartor, wo die Gruppe mit einer Trambahn bis zur Müllerstraße weiterfährt. Hier steigen die sechs W.E.G-Akteur_innen wieder aus und gehen zu Fuß weiter bis zum Sendlinger Tor, wo sie schließlich von der Polizei einer Kontrolle unterzogen werden. Dabei werden die einzelnen Rechten auch fotografiert.
Während der gesamten Zeit zeigt das W.E.G.-Mitglied Marcel W. offen ein Tattoo eines verbotenen, stilisierten „White Power“-Keltenkreuzes am Oberarm. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil am 1. Oktober 2008 verkündet, das öffentliche Zeigen dieses Symbols sei strafbar, wenn es nicht „offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang“ gebraucht würde. Als die Polizist_innen, die die W.E.G.-Gruppe vor Ort kontrollieren, von einem Journalisten auf das verbotene Tattoo aufmerksam gemacht werden, negieren die Beamt_innen eine strafrechtliche Relevanz mit der Begründung, dass das Keltenkreuz teilweise durch ein anderes Tattoo verdeckt wäre.