Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

10. März 2017

Cham/Bad Kötzing (Lkr. Cham). Am Freitag steht der langjährige Neonazi-Funktionär und „Stützpunktleiter Ostbayern“ der Partei „Der Dritte Weg“, Walter Strohmeier (Lam) vor dem Amtsgericht in Cham. Die Vorwürfe gegen den 30-jährigen Teilezurichter lauten: versuchte Körperverletzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung.

Nach Ansicht des Gerichtes besuchte Strohmeier im Mai 2016 das Pfingstfest in Bad Kötzting. Dort rempelte er im Laufe des Abends eine andere Besucherin von hinten an, woraufhin diese ihr Getränk verschüttete. Strohmeier versuchte anschließend, der Frau einen Faustschlag ins Gesicht zu versetzen, verfehlte sie jedoch und streifte sie nur leicht an der Backe. Die angegriffene Besucherin konnte aus der Situation entkommen; Sicherheitskräfte rangen Strohmeier daraufhin nieder. Dabei beleidigte der „Dritte Weg“-Funktionär die Securities heftig und brüllte laut „Sieg Heil“.

Als die alarmierte Polizei eintraf und Strohmeier festnehmen wollte, wehrte dieser sich dagegen, unter anderem spreizt er sich dabei. Wie das Portal „idowa“ berichtet, soll sich der 30-Jährige außerdem erst geweigert haben, zum Auto mitzukommen bzw. ins Auto einzusteigen, später mussten ihn die Polizist_innen wieder gewaltsam aus dem Polizeiwagen entfernen. Strohmeier trat, schlug, beleidigte und bespuckte dem Gericht zufolge die Beamt_innen während der Maßnahme, nannte sie u.a. „BRD-Knechte“. Nach einer Blutentnahme musste der massiv alkoholisierte Neonazi eine Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen.

Der Richter verurteilt Strohmeier am 10. März 2017 wegen der Geschehnisse in der Pfingst-Nacht – trotz zahlreicher Vorstrafen – zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte das gleiche Strafmaß gefordert, jedoch ohne Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung. Wie das Nachrichtenportal „idowa“ berichtet, bekam Strohmeier u.a. aufgrund der Schwangerschaft seiner Partnerin, einer geplanten Hochzeit und seines „stabilen, sozialen Umfelds“ eine günstige Sozialprognose gestellt. Quelle: Artikel auf www.idowa.de vom 10. März 2017, siehe auch: Artikel bei „Endstation Rechts Bayern“ (www.endstation-rechts-bayern.de) vom 14. März 2017.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen