Aschaffenburg. Polizeibeamt_innen treffen am Mittwochnachmittag gegen 15.30 Uhr in der Goldbacher Straße auf eine Frau, die an ihrem Hals gut sichtbar eine Kette mit einem Hakenkreuz trägt. Auf Anweisung der Polizist_innen muss sie das nach § 86a StGB („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) verbotene Accessoire entfernen, die Beamt_innen zeigen die 37-Jährige anschließend an. Quellen: Pressebericht der Polizei Aschaffenburg vom 11. August 2016/Artikel des „Main-Echos“ (Online-Version, www.main-echo.de) vom 11. August 2016.