München. Eine Frau befindet sich mit ihrer und einer weiteren, befreundeten Familie am Montagnachmittag im Westbad. Dabei fällt ihr eine Hakenkreuz-Tätowierung am rechten Handgelenk eines Badegastes, einem 28-Jährigen ohne festen Wohnsitz, auf. Die Frau informiert daraufhin den Bademeister, der sich an die diensthabende Schichtleitung wendet. Der 28-Jährige verdeckt das NS-Symbol schließlich notdürftig mit zwei Schließfach-Armbändern. Weil sich das Schwimmbad-Personal vehement weigert, weitere Konsequenzen (wie etwa ein Hausverbot oder eine Anzeige nach §86a StGB wegen des öffentlichen Zurschaustellens eines verbotenen Symbols) zu ziehen, ruft die Frau eigenhändig die Polizei. Diese zeigt den 28-Jährigen, der in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten war (u.a. schon 2021 wegen der Hakenkreuz-Tätowierung), wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an.
Die Zeugin berichtet, sich von der diensthabenden Schichtleitung im Westbad im Stich gelassen und respektlos behandelt gefühlt zu haben. So habe die Mitarbeiterin behauptet, dass es „kein Problem mehr“ gegeben hätte, nachdem der Mann das Symbol zum Teil abgedeckt habe. Ferner habe sie eine Rechtfertigung von der Zeugin wegen des Anrufs bei der Polizei gefordert. Die Stadtwerke München entschuldigen sich offiziell und bedauern in einer Stellungnahme die Fehleinschätzung der Westbad-Mitarbeiterin, „die erst letztes Jahr ihre Ausbildung beendet“ habe und „vermutlich das erste Mal mit einer solchen Situation konfrontiert“ gewesen sei. Zudem habe man ein Gespräch mit der Mitarbeiterin geführt, damit „sich ein falsches Verhalten nicht wiederholt“. Quelle: Artikel der „Abendzeitung“ (Printausgabe) vom 12. Mai 2025.