Die Freiheitsstrafe von einem Jahr wurde auf vier Jahre Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle vorweisen konnte. Zudem muss Dietrich 200 Stunden Sozialarbeit ableisten und 1.000 Euro Strafe zahlen.
![Robert Dietrich (rechts am Transparent) bei einem Neonazi-Aufmarsch am 13. Juni 2008 in München Robert Dietrich](https://www.aida-archiv.de/wp-content/uploads/2008/09/2008-08-13_muenchen.jpg)
Dem Urteil zufolge hat Dietrich letztes Jahr im August im Jugendzentrum Dorfen einen 29-jährigen Besucher angegriffen und ihm Pfefferspray in die Augen gesprüht. Der Neonazi Dietrich war gemeinsam mit einem Freund im Dorfener Jugendzentrum aufgetaucht, wurde dort erkannt und erhielt Hausverbot. Als er hinausbegleitet wurde, zückte Dietrich das Pfefferspray und sprühte es einem Jugendlichen ins Gesicht. Die Aussage Dietrichs, er habe in Notwehr gehandelt, fand offensichtlich auch das Gericht nicht glaubwürdig. Auch sein Kamerad, ein 20-jähriger Schüler soll diese Version nicht bestätigt haben.