17. Januar 2003
MÜNCHEN. Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen Maria Anna von Papen und Christoph Schulte, die mit anderen zusammen im Januar 2001 einen Griechen beinahe zu Tode geprügelt hatten. von Papen’s Strafe beläuft sich auf fünf, Schultes auf sechs Jahre Gefängnis. Den Revisionsanträgen wurde nicht stattgegeben.
18. Januar 2003
MÜNCHEN. Steffen Hupka hat für diesen Tag erneut eine Demonstration angemeldet unter dem obskuren Motto „Essen für alle“. Der geplante Marsch von der Münchner Freiheit über den Geschwister-Scholl-Platz zur Feldherrnhalle zum St.-Jakobsplatz und zurück wurde allerdings vom Kreisverwaltungsreferat nicht genehmigt. Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichtes bestätigte dieses Verbot und genehmigte lediglich eine Ersatzroute in einem anderen Stadtteil. Begründung: Es sollte verhindert werden, dass Widerstandskämpfer geschmäht oder „Heiligtümern der Bewegung“ gehuldigt werde. Schon häufiger hatten Neonazis zu diesem Datum „Reichsgründungsfeiern“ abgehalten.