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29. November 2019

München. Ein 36-Jähriger aus dem östlichen Münchner Landkreis zeigt zwischen 11.00 und 13.00 Uhr beim Trainieren in einem Moosacher Sportstudio öffentlich sichtbar eine verfassungswidrige Tätowierung an seinem Körper. Den verständigten Polizeibeamt_innen gegenübert verweigert der Mann die Inaugenscheinnahme des Tattoos. Deswegen wird gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet und eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet.

Am 5. Mai 2020 vollzieht die Polizei die erkennungsdienstliche Behandlung in Verbindung mit einer gerichtlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung bei dem 36-Jährigen. Dabei stellt sich heraus, dass es sich bei den Tätowierungen um „verbotene Symbole aus der NS-Zeit“ handelt.

Laut eines Berichts der „Abendzeitung“ soll es sich um einen „in der Münchner Neonazi-Szene bekannten Mann“ handeln. Die Partei „Der Dritte Weg“ veröffentlicht am 7. Mai 2020 einen kurzen Artikel über den Vorfall auf ihrer Homepage.

Quelle: Pressebericht des Polizeipräsidiums München vom 6. Mai 2020, siehe auch: Artikel der „Abendzeitung“ (Online-Version, www.abendzeitung-muenchen.de) vom 6. Mai 2020.

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