Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Ein rabenschwarzer Tag für die Demokratie und den Kampf gegen Rechts

Pressemitteilung vom 7. Juli 2010

Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle e.V., (a.i.d.a. e.V.) wehrt sich weiter gegen Diffamierung als verfassungsfeindlich

Das Verwaltungsgericht München hat in seiner Entscheidung vom 28.6.2010 festgestellt, dass a.i.d.a. zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2008 unter der Rubrik „Sonstige Linksextremisten“ enthalten ist. Für diese Entscheidung wurde seitens des Gerichts jedoch eine nur äußerst oberflächliche Überprüfung vorgenommen und ganz wesentliche Aspekte außer Acht gelassen:

 

Die Entscheidung ist im Wesentlichen darauf gestützt, dass im Internetauftritt von a.i.d.a. einige Verlinkungen mit Seiten anderer Organisationen bestehen, die ebenfalls im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind. Von insgesamt über 100 wurden zwölf Links zu Organisationen moniert. Dabei wurde vom Gericht auch nicht nur ansatzweise überprüft, in welcher Verbindung a.i.d.a. mit diesen Organisationen steht und ob diese Organisationen zu Recht im Verfassungsschutzbericht stehen oder nicht. Allein die Tatsache, dass sich Organisationen im VS-Bericht befinden und sich hiergegen nicht gerichtlich zur Wehr gesetzt haben, veranlasst das Gericht, davon auszugehen, dass sie zu Recht darin aufgeführt sind.

Unberücksichtigt ließ das Gericht dabei auch, dass a.i.d.a. einen Haftungsausschluss formuliert hat, wie dies bei Links grundsätzlich üblich ist und darüber hinaus auch noch mitteilt, dass die verlinkten Seiten nur kursorisch überprüft wurden und nicht die Meinung von a.i.d.a. wiedergeben.

Vielmehr verlangt es von a.i.d.a., dass es die volle Haftung für die Inhalte von verlinkten Seiten übernimmt und auch selbst eine umfassende Überprüfung dieser Organisationen vornimmt, andernfalls sämtliche Inhalte als eigene Meinung zuzurechnen sind.

Damit steht die Entscheidung im Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, in der festgestellt wurde, dass ein Presseorgan nicht als verfassungsfeindlich einzustufen ist, obwohl es nur bestimmten politischen Meinungen ein Forum geboten hatte, ohne sich gleichzeitig mit den einzelnen Veröffentlichungen zu identifizieren, da hier ein zulässiger „Markt der Meinungen“ vorliegt.

Ein großes Defizit der Entscheidung ist vor allem auch, dass die politische Arbeit von a.i.d.a. ausschließlich nach dem Internet-Auftritt und dort nur nach den Verlinkungen beurteilt wird.
Die fundierte und mehrfach ausgezeichnete inhaltliche Arbeit von a.i.d.a. wird in der Entscheidung mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn gewürdigt. Dabei behauptet das Gericht selbst in seinem Beschluss, dass eine Gesamtschau auf die Arbeit des Vereins vorzunehmen ist, die sich nicht nur auf die offizielle Vereinssatzung beschränkt sondern auch auf tatsächliche Handlungen, Pressemitteilungen, Verlautbarungen und Äußerungen von a.i.d.a. sowie der für sie tätigen Mitglieder erstreckt (Beschluss Seite 18).

Angelika Lex, Rechtsanwältin:
„Das Gericht hat eine sehr oberflächliche Entscheidung getroffen und sich bedauerlicher Weise nicht die Mühe gemacht, sich im Detail mit den ausführlich vorgetragenen Tatsachen zu befassen. Die Verfahrensdauer von 1 Jahr für eine Eilentscheidung ist daher unerklärlich. a.i.d.a. wird nun unverzüglich Beschwerde beim Bayer. Verwaltungsgerichthof gegen diesen Beschluss einlegen.“

Marcus Buschmüller, a.i.d.a.:
„Nach dieser enttäuschenden Entscheidung geht die juristische Auseinandersetzung natürlich in die nächste Runde. a.i.d.a. wird unterdessen weiter wie bisher fundierte Informationsarbeit gegen die extreme Rechte leisten, politisch unabhängig, kritisch und ehrenamtlich.“

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen