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5. November 2007

WAISCHENFELD (Lkr. Bayreuth). Vor dem Amtsgericht Bayreuth muss sich ein 44-Jähriger wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Anlass war eine "Geburtstagsfeier für Adolf Hitler" am 20. April 2007 in einem Waldstück der Gemeinde Waischenfeld. An der Feier hatten sich mehrere Personen, vor allem Jugendliche mit Tarnanzügen und selbstgebauten Schlagstöcken, beteiligt. Eine andere Gruppe Jugendlicher wollte diesem Treiben ein Ende setzen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung kam es dann zu einem richtigen Gerangel in dessen Verlauf der Angeklagte, so seine Schilderung, seinem von den Gegnern der "Hitlerfeier" bedrängten Sohn zu Hilfe kommen wollte. Dabei machte er sich nach Ansicht der Richterin der Körperverletzung schuldig. Da der Vorfall aber im Grenzbereich der Nothilfe und Notwehr liege und der Angeklagte nicht vorbestraft sei, schlug die Richterin eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen 1.200 Euro Geldauflage vor. Darauf ließen sich alle Prozessbeteiligten ein.

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