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24. Oktober 2017

Ebersberg/ Markt Schwaben (Lkr. Ebersberg). Ein 41-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis steht wegen einer Hakenkreuz-Tätowierung vor dem Amtsgericht. Dem Mann wird vorgeworfen, die Tätowierung auf seinem Unterarm an einem Sommertag im Juni 2017 öffentlich sichtbar getragen zu haben. Dies war aufgefallen, als die Polizei nach einem Streit zwischen ihm und seiner ehemaligen Freundin am Markt Schwabener Bahnhof von Passant_innen verständigt worden war.

Vor Gericht schildert der u.a. wegen Drogenhandels, Diebstählen und Betrugs mehrfach vorverurteilte 41-Jährige, dass er das Hakenkreuz-Tattoo ohne seines Wissens während seines letzten Gefängnisaufenthalts von einem MIthäftling gestochen bekommen habe. Der 41-Jährige zum Zeitpunkt will damals wegen vorangegangenen Drogenkonsums eingeschlafen sein, der Tätowierer habe sich laut Aussage des Angeklagten „einen Scherz erlaubt“. Allerdings sei der 41-Jährige nach der damaligen Haftentlassung dennoch mehr als ein Jahr mit dem Tattoo öffentlich herumgelaufen, ohne es überstechen bzw. lasern zu lassen. Mittlerweile habe er es entfernen lassen. Die Amtsrichterin verurteilt den Mann schließlich zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 15 Euro. Quelle: Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ (Online-Version, www.sueddeutsche.de) vom 24. Oktober 2017.

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