Schongau (Lkr. Weilheim-Schongau). Mitte Oktober 2017 findet vor dem Amtsgericht der Prozess gegen einen 48-Jährigen wegen des unerlaubten Einführens explosiver Stoffe sowie des illegalen Besitzes von Handfeuerwaffen statt. Dem Schongauer wird vorgeworfen, seit 2014 u.a. große Mengen an illegaler Feuerwerkskörper im Internet aus Tschechien bestellt zu haben. Erst nach einer dreijährigen, polizeilichen Ermittlung waren die Beamt_innen auf den 48-Jährigen gestoßen, woraufhin dessen Wohnung durchsucht wird.
Bei der Razzia finden sie über 300 Böller, zwei Handgraten-Imitate, ein Mutterkreuz aus der NS-Zeit sowie zwei Handfeuerwaffen und Munition, die der Mann frei zugänglich in seinem Schlafzimmer aufbewahrt hat. Vor Gericht gibt der Schongauer an, die Feuerwerkskörper lediglich „für Silvester“ bestellt und benutzt zu haben, die Schusswaffen und die Munition seien ein „Geschenk seines verstorbenen Onkels“ gewesen. Auf die Frage der Richterin, warum er sie nicht im Tresor, sondern griffbereit im Schlafzimmer aufbewahrt habe, entgegnet der 48-Jährige, dass er sie „zu seinem Schutz lieber in der Nähe“ gelagert hätte. Das Mutterkreuz und eine ebenfalls vorhandene Reichsflagge wolle er angeblich für einen Freund im Internet verkaufen.
Wegen einer angeblich günstigen Sozialprognose verurteilt das Amtsgericht den Schongauer schließlich zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4800 Euro, die er in Monatsraten zu je 100 Euro bezahlen darf. Quelle: Artikel des „Münchner Merkurs“ (Online-Version, www.merkur.de) vom 12. Oktober 2017.