Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

3. Juli 2017

Ebermannsdorf (Lkr. Amberg-Sulzbach). Bei einer Laser-Geschwindigkeitsmessung auf der B85 fällt Polizeibeamt_innen gegen 12.30 Uhr mittags der Wagen eines 25-Jährigen auf. Als sie den Audi-Fahrer kontrollieren, stellen sie fest, dass der Mann eine nach §86a verbotene Sigrune auf seinem Nacken tätowiert hat. Weil der 25-Jährige das Tattoo offen sichtbar trägt, zeigen die Beamt_innen ihn neben dem Geschwindigkeitsverstoß auch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an. Quelle: Artikel des „Ostbayern Kuriers“ (Online-Version, www.regental-kurier.com) vom 4. Juli 2017.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen