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19. Juni 2015

Weißenburg (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen). Am Werner-von-Siemens-Gymnasium sind derzeit im Rahmen eines Projekts mehrere Austauschschüler_innen aus Florida/USA zu Gast. Der Aufenthaltsraum der Schule ist deswegen mit einer deutschen sowie einer US-Flagge ausgeschmückt.

Am Freitagvormittag bewegen sich zwei männliche Personen auf das Schulgelände. Einer der beiden hält die US-Flagge fest, während der andere die Fahne anzündet. Gleichzeitig rufen sie antiamerikanische Sprüche. Die herbeigerufene Polizei kann mindestens einen der ehemaligen Schüler des Gymnasiums schließlich festnehmen, als er trotz eines nach der Fahnenverbrennung durch die Schulleitung ausgesprochenen Hausverbots zweimal über den Zaun zur Sportanlage der Schule klettert.

Am 22. September 2016 verurteilt das Weißenburger Amtsgericht den mittlerweile 20-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1000 Euro wegen Sachbeschädigung, des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ sowie Hausfriedensbruchs . Wie sich im Laufe des Verhandlung herausstellt, ist der 20-Jährige nicht nur für das Verbrennen der Flagge verantwortlich, sondern auch für zwei damals am gleichen Tag aufgetauchte Hakenkreuz-Schmierereien in der Nähe des Gymnasiums. Das Verfahren gegen den 21-Jährigen Freund des Angeklagten, einen angehenden Rechtspfleger, der bei der Fahnenverbrennung dabei war, stellt das Amtsgericht gegen die Zahlung einer Geldauflage von 200 Euro ein.

Der jüngere der beiden fiel bereits im Juli 2014 durch das das Abstecken dreier Buchstaben am Gymnasium auf. Den Schriftzug „MENSA“ änderte er damals so ab, dass am Ende nur noch die Buchstaben „SA“ stehen blieben – das Kürzel für die paramilitärische „Sturmabteilung“ der NSDAP während der Weimarer Republik. Quellen: Artikel im „Weißenburger Tagblatt“ (Printausgabe) vom 23. September 2016 und Mitteilungen des „Landkreisbündnis Weißenburg gegen rechts“ vom 4. Juli 2014, 20. Juni 2015 und 23. September 2016.

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