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23. August 2016

Selb (Lkr. Wunsiedel). Der Ladenbesitzer eines Geschäfts bringt an seinem Schaufenster ein von außen gut sichtbares Schild mit dem Aufdruck eines schwarzen Hundes sowie dem Schriftzug „Asylanten müssen draussen bleiben“ an. Die Staatsanwaltschaft Hof leitet kurz darauf ein Verfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen den Mann ein und lässt sich das Schild aushändigen.

Der 54-Jährige beschwichtigt in einem Gespräch mit dem Selber Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch die Sache. Das Schild habe „keinerlei rassistischen oder rechtsradikalen Hintergrund“ gehabt, die Anbringung sei „unbedarft“ gewesen und er habe sich „keine Vorstellungen davon gemacht, welche negativen Folgen dies für die Stadt Selb und für die Geschäftswelt haben würde.“

Die Staatsanwaltschaft Hof beantragt beim Amtsgericht Wunsiedel eine Geldstrafe wegen „Volksverhetzung“ gegen den 54-Jährigen, weil er Asylsuchende mit Hunden verglichen habe. Der Ladenbesitzer legt gegen den Strafbefehl Einspruch ein, so dass es zu einer öffentlichen Verhandlung kommen wird. Quellen: Artikel der „Frankenpost“ (Online-Version, www.frankenpost.de) vom 23. August 2016, Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ (Printausgabe) vom 30. August 2016 und Artikel der „Nürnberger Nachrichten“ (Printausgabe) vom 21. September 2016.

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