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4. August 1999

München. Das Urteil im Prozeß gegen den Verein Skinhead Allgäu e. V. steht fest: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Verbot des extrem rechten Vereins. Das Innenministerium hatte den Verein mit zuletzt 47 Mitgliedern erstmals im Juli 1996, also zehn Monate nach Gründung, verboten. Der strafrechtswidrige Zweck des Vereins ergab sich laut Verfassungsschutz aus zahlreichen Straftaten, die Mitglieder, vor allem des Vorstands begangen hatten. Dabei seien Gewaltbereitschaft, Beleidigungen, die Verwendung von Propaganda-mitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung zu Tage getreten und nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut verbreitet worden.

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