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20. Februar 2006

MÜNCHEN. Norman Bordin zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht München befindet Kameradschaftsführer und NPD-Funktionär des Verstosses gegen das Urheberrechts- und das Datenschutzgesetz für schuldig. Das Gericht verurteilt den Neonazi-Aktivisten zu einer Geldstrafe von 700 Euro, da dieser ohne Genehmigung des Verlages Artikel der Süddeutschen Zeitung auf der Homepage seiner Kameradschaft veröffentlicht hatte. Auch das Schreiben einer Anwältin, die ihm die Darstellung der Artikel untersagte, stellte er mit voller Adresse und Namen der Rechtsanwältin ins Netz.
Bordin, der sich laut Bild-Zeitung als arbeitslose Hausmann in der Elternzeit bezeichnete, beklagte sich vor Gericht über die Presse. Diese sei schuld an seiner Arbeitslosigkeit, zitiert der Münchner Merkur Bordins Einlassungen vor Gericht, da sein Name vielen Arbeitgebern dadurch bekannt sei.

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