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3. April 2013

Schweinfurt. Das Amtsgericht verhandelt gegen eine dreißigjährige Frau aus Wiesbaden wegen Körperverletzung, Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Am 25. Februar 2012 gegen elf Uhr war sie auf dem Weg von Wiesbaden nach Plauen in einem Regionalzug von Würzburg nach Schweinfurt aggressiv geworden. Zuerst rauchte sie trotz Rauchverbot in einem Zugabteil. Einer jungen Frau, die sie freundlich auf das Rauchverbot hinwies, hielt sie die glühende Zigarette nah ans Gesicht, schließlich riss sie ihr büschelweise Haare aus und drückte sie an die Scheibe. Zudem beleidigte die 30-Jährige ihr Opfer. Zusammen mit ihrem 47-jährigen Begleiter fiel die Frau zudem durch das laute Hören mehrer rechter Bands und durch rassistische Sprüche auf. Im Hauptbahnhof Schweinfurt wurde das Paar damals von weiteren Polizisten empfangen. Als diese die Personalien aufnehmen wollten, reagierte die 30-Jährige mit einem Hitlergruß.

Ihr sei „nicht bewusst“ gewesen, dass der Hitlergruß strafbar ist, behauptet sie nun vor dem Amtsgericht und sie habe auch keine „rechte Gedanken“. Als Zeuge tritt ihr Partner und damaliger Begleiter auf und wird im Gerichtssaal auch zunehmend aggressiv. Die „Mainpost“ zitiert ihn mit dem Satz, „die Kanakis bekommen von uns eine Million Euro“ – was ihm ein Ordnungsgeld von 200 Euro einbringt.

Die dreißigjährige Frau wird schließlich zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung (Bewährungszeit: drei Jahre). Eine Auflage ist, dem Opfer zur Wiedergutmachung ein Schmerzensgeld von 700 Euro zu zahlen. Siehe auch: Artikel der „Mainpost“ (Print-Ausgabe) vom 3. April 2013

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